Donnerstag, 22. Dezember 2011

Bald Drohnen über deutschen Dächern

Der Deutsche Bundestag ist dabei, das gesetzliche Flugverbot für Drohnen im zivilen Luftraum aufzuheben. Die Überwachung von Großereignissen durch unbemannte Flieger wird künftig auf dem Verordnungswege möglich.

Am vergangenen Donnerstag wurde ein Entwurf zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes im Deutschen Bundestag vorgestellt, der weitreichende Folgen haben wird. Neben verschiedenen Bestimmungen zur Umsetzung einer EU-Richtlinie für mehr Kostentransparenz bei Flughäfen findet sich auch eine, die eines der bisherigen Prinzipien der weltweiten, zivilen Luftfahrt kippt.
Bis jetzt war in Deutschland, - wie in allen Luftverkehrsgesetzen weltweit - der Betrieb von unbemannten Flugobjekten (Unmanned Aerial Systems, UAS) im zivilen Luftraum generell verboten, wenn man von Ballonen für meteorologische Zwecke oder Modellflugzeugen absieht. Dieses Verbot wird nun sukzessive aufgehoben.
Mit UAS sind nicht Quad-Kopter gemeint, die bereits bei Gelegenheit zum Einsatz kamen und auch in Spielzeugform erhältlich sind. Hier geht es um etwas größer dimensioniertes Gerät von 150 Kilogramm Fluggewicht aufwärts bis etwa zu einer halben Tonne. 
Gleichberechtigung
Aufgrund "erheblicher Fortschritte" in der technischen Entwicklung erscheine es "in naher Zukunft nicht mehr ausgeschlossen, dass unbemannte und bemannte Luftfahrzeuge gleichberechtigt am Luftverkehr teilnehmen", heißt es dazu im Gesetzentwurf.
Daher sei es erforderlich, diese Form unbemannten Fluggeräts nunmehr gesetzlich "abzubilden", schließlich sei ja auch die europäische Agentur für Flugsicherheit seit 2009 mit der möglichen Freigabe des zivilen Luftraums für Drohnen befasst. 
Analoge Routen
Und Sicherheit ist auch der kritische Punkt, zumal Kommunikation und Routing des internationalen Luftverkehr vollständig in analogem Sprechfunk abgewickelt werden. Einfliegende Maschinen melden sich mit Kennung und Flugparametern im jeweiligen Luftraum an und bekommen von den Fluglotsen dann Flughöhe, Routen etc. zugeteilt.
Mit unbemannten Fliegern ist das logischerweise nicht möglich, eine wirkliche Lösung ist für absehbare Zeit nicht in Sicht. 
Militärs und Polizei
Angeführt vom EADS-Konzern hat sich die europäische Militärindustrie dennoch seit Jahren für die Zulassung unbemannter Flugzeuge auch im zivilen Luftraum stark gemacht. Unterstützung erhält die Waffenbranche dabei nicht nur von den Militärs, sondern auch von den Polizeibehörden verschiedener Mitgliedsstaaten.
Rund um die großen Sportereignisse der letzten Jahre kamen die jeweils gleichen Forderungen aus Polizeikreisen. Um Randale schon in ihren Anfängen zu erkennen, sollten Drohnen beispielsweise über Stadien kreisen, um Livebilder zu liefern. 
Das zugehörige EU-Projekt INDECT
Das von der EU mit mehr als zehn Millionen Euro geförderte INDECT-Projekt entwickelt ein solches System zur flächendeckenden Kontrolle des urbanen Raums, in dem Drohnen zwar eine wichtige Rolle zukommt. Der weitaus mächtigere Teil des Systems aber befindet sich "dahinter".
Für die Fußball-EM 2008 hatten die Schweizer Behörden angekündigt, Teile ihrer 27 Geräte umfassenden militärischen Flotte taktischer Drohnen zur Überwachung rund um die Stadien einzusetzen. In Österreich wurde diese Option nicht (öffentlich) erwogen.
Es ist ein Netzwerk aus Datenbanken, Software zur automatisierten Videoüberwachung und Objekterkennung, daran gekoppelt sind eine auf soziale Netzwerke spezialisierte Internet-Suchmaschine, sowie diverse Datenbanken der Polizei.
( http://fm4.orf.at/stories/1692153/ Weiterlesen)

Lesen sie auch: Totalüberwachung für Fußballfans bei der EM/Indect

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